Das Haus

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Landsynagoge aus dem 18. Jahrhundert in Sundgau

Anmerkungen zur historischen Bedeutung der ehemaligen Synagoge Hegenheim - Von Roger Harmon, Historiker und Vereinsmitglied 

Die jüdische Gemeinde von Hegenheim war die grösste Gemeinde des Sundgaus und zählte Mitte des 19. Jahrhunderts knapp 850 Mitglieder. 

Damals wie heute wohnte man im Lertztal und arbeitete in Basel: Sechs Tage der Woche legten jüdische Klein-, Tuch- und Viehhändler den Weg zwischen Wohnort und Basel zu Fuss oder per char-à-banc hin und zurück. Als sich im Zuge der Emanzipation Juden in Basel niederlassen und 1805 die Israelitische Gemeinde Basel (IGB) gründen, bleibt diese lange sozusagen eine Filiale der Hegenheimer Gemeinde, denn bis 1885 ist der Hegenheimer Rabbiner zugleich Rabbiner von Basel. Die Hegenheimer Gemeinde kann also als Muttergemeinde der Basler Gemeinde betrachtet werden, und der heute noch erhaltenen Synagoge von Hegenheim kommt schon deshalb eine besondere Bedeutung zu.

Wann wurde die Hegenheimer Synagoge errichtet? Der Baustil hilft nicht viel bei dieser Frage, denn sie weist die zeitlose Gestalt der ländlichen Synagogen des Sundgaus des 18. und frühen 19. Jahrhunderts auf (siehe z.B. die Niederhagenthaler [1766/67] und Durmenacher Synagogen [1802]): Sie ist ein viereckiger, schmuckloser Langbau unter steilem Dach und überragt – im Gegensatz zum Kirchenbau – die umliegenden Häuser nicht. Man könnte vermuten, die Hegenheimer Synagoge sei zur selben Zeit entstanden wie die Niederhagenthaler Synagoge, also um 1766/67, als die relativ judenfreundliche Politik des Duc de Choiseul die judenfeindliche Politik des bisherigen Procureur Général du Roi Valentin Nef (1676-1754) ersetzt; Nef nämlich hatte von 1711 bis zu seinem Tod im Jahre 1754 durchgesetzt, dass Juden keine Gebetshäuser errichten durften, und liess 1725 drei bestehende Synagogen abreissen (Niederhagenthal [HLB], Biesheim, Winzenheim). Eine hypothetische Datierung um 1767, spätestens im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts unterschreibt – nochmals – die überragende Bedeutung der Hegenheimer Synagoge. Denn von den Synagogen, über welche die 188 jüdischen Gemeinden des Elsasses 1784 verfügten (siehe das Dénombrement Général des Juifs Qui sont tolérés en la Province d’Alsace, Colmar 1785), sollen heute 5 noch stehen (Mitteilung von Jean Daltroff; vgl. dessen Route du Judaïsme en Alsace, 2010, p. 49 & 122: synagogues construites en Alsace sous l’Ancien Régime sont «rares»). 

Von dieser Handvoll Synagogen des dixhuitième sind mir allein diejenigen von Hegenheim und Hagental-le-Bas bekannt. Wo sich die anderen 3 befinden, weiss ich nicht, aber für die Einordnung des Hegenheimer Gebetshauses wird es von Interesse sein, sie zu inventarisieren und zu untersuchen.

Der Lauf der Dinge lässt aber schon jetzt die Vermutung zu, dass kaum eine andere Synagoge des 18ème so viel Originalsubstanz – Holzwesen und Gips, das «lebende» Fleisch so zu sagen auf dem Gerippe der Grundmauer – aufweist, wie die von Hegenheim. Hier – und vielleicht nur hier – sind Gips und Holzwesen noch vollständig da. Das historisch gewachsene Ensemble besteht also noch unversehrt so, wie es konzipiert wurde. Dank Gips und Holzwesen lebt die Hegenheimer Synagoge gewissermassen noch, und die Erinnerung an Abertausende von Gebeten schwingt noch in ihr. 

Im Juni 2017 hat eine dendrochronologische Untersuchung gezeigt, dass die Balken auf dem Dachboden der Hegenheimer Synagoge aus dem Jahr 1820 datieren. Was war damals geschehen? 1815 verliert das österreichische Heer die Schlacht von Hüningen, zieht sich vom Schlachtfeld nach Westen von dannen und fackelt – gratuitement und quasi en passant – die Hegenheimer Synagoge ab. 6 Jahre braucht die jüdische Gemeinde von Hegenheim, um Geld zusammen zu kratzen (plus ça change), das Gebetshaus wieder instand zu setzen und den Schaden eines einzigen Tages wett zu machen; 1821 ist die Einweihung. Es ist also der Stand von 1821, welcher der erhabene Gebetssaal, wie wir ihn heute erleben, wiedergibt.

Im Laufe des 19. Jahrhunderts verlassen immer mehr Hegenheimer Juden ihre Heimat, bis es in den 1920er Jahren zu einer Gerichtsverhandlung zwischen dem Consistoire Israelite du Haut-Rhin (Colmar) und zwei übriggebliebenen Hegenheimer Juden kommt, die sich als enteignet sehen. Denn das Consistoire hat das verbleibende Vermögen der Hegenheimer Gemeinde – CHF 10‘000 beim «Schweizerischen Bankverein zu Basel» – beschlagnahmt. Das Consistoire macht geltend, dass solche Gelder dort eingesetzt zu werden haben, wo sich noch jüdisches Leben regt. Ebenfalls aus den 1920ern stammt die Klage des Consistoire gegen einen Obdachlosen, der in der kaum noch benutzten Synagoge haust. In den 1930ern wohnt – mit Erlaubnis – eine der letzten Jüdinnen Hegenheims in der Synagoge.

Im 2. Weltkrieg wird das Haus als Gefangenenlager für russische Kriegsgefangene benutzt. Dies laut Walter Gürtler (1931-2012), der 1961 die inzwischen als Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse verwendete Synagoge vom Consistoire kauft und sie mit seiner Ehefrau Julie als Bildhauer- und Tanzatelier einrichtet.

Walter & Julie Gürtler gehen behutsam mit dem ihnen anvertrauten Denkmal um und geben sich Mühe, die reichlich vorhandene Originalsubstanz des einstigen Sakralbaus zu erhalten. Das ist eine fürs 20. Jahrhundert, da Synagogen leichtfertig abgerissen (Sierentz, Buschwiller, Oberhagenthal) oder bis zur Unkenntlichkeit umgebaut werden (Durmenach, Blotzheim, Uffheim), unerhörte Einstellung die dem Ehepaar Gürtler hoch anzurechnen ist. Einzig in der Nordseite fällt der obere Teil der Toraschrein-Nische dem Ausbrechen eines grossen Fensters als Lichtquelle zum Opfer. Doch schlussendlich verdankt die Nachwelt den Erhalt der Synagoge dem grossen, neuen Fenster, denn ohne dieses hätte  Walter Gürtler darin nicht arbeiten können, das Haus wäre längst einem Neubau gewichen und die Welt um ein kleines Stück ärmer geworden.

Im Laufe der Jahre und im Zusammenhang mit meiner Freundschaft mit Walter Gürtler habe ich einiges an Quellenmaterial über die Hegenheimer Synagoge, die mir viel bedeutet, gesammelt; das Obenstehende genüge als kurze, vorläufige Einführung.